Zum Inhalt springen
einschreibenversenden

Widerruf per Einschreiben erklären

Beim Widerruf im Fernabsatz genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Erklärung — anders als bei Kündigungen kommt es nicht auf den Zugang an. Dokumentieren müssen Sie im Streitfall trotzdem, dass und wann Sie abgesendet haben. Genau dafür ist der Einlieferungsbeleg da.

Redaktion einschreibenversenden.onlineVeröffentlicht am 5 Min. Lesezeit

Warum hier die Absendung genügt

Für den Widerruf im Fernabsatz sieht § 355 BGB vor, dass die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung zur Fristwahrung genügt. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage.

Welche Variante

Weil es auf die Absendung ankommt, reicht hier das Einwurf-Einschreiben vollständig aus. Ein Rückschein bringt keinen zusätzlichen Nutzen: Die Unterschrift der Gegenseite dokumentiert den Zugang, auf den es beim Widerruf gerade nicht ankommt.

Fristbeginn

  • Bei Warenlieferungen beginnt die Frist regelmäßig mit dem Erhalt der Ware, nicht mit der Bestellung.
  • Bei Teillieferungen kommt es auf die letzte Ware an.
  • Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist erheblich.
  • Notieren Sie das Lieferdatum — es ist der Ausgangspunkt jeder Berechnung.

Häufige Fragen

Muss der Widerruf innerhalb der Frist ankommen?

Nein. Nach § 355 BGB genügt die rechtzeitige Absendung. Das unterscheidet den Widerruf von der Kündigung.

Lohnt sich ein Rückschein beim Widerruf?

In der Regel nicht. Er dokumentiert den Zugang, auf den es hier nicht ankommt. Der Einlieferungsbeleg genügt.

Reicht eine E-Mail?

Für den Widerruf genügt Textform, eine E-Mail ist also zulässig. Sichern Sie dann den Sendenachweis — eine Lesebestätigung ist freiwillig und unzuverlässig.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Zur Redaktion

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion einschreibenversenden.online erstellt und vor der Veröffentlichung auf Vollständigkeit und Aktualität der genannten Quellen geprüft. Wir überarbeiten Beiträge, wenn sich Rechtslage, Verfahren oder Preise ändern; das Datum der letzten Aktualisierung steht oben.

einschreibenversenden.online ist ein Informationsangebot rund um das Einschreiben. Die Brieferstellung und der Versand erfolgen über PerPost — einen kostenpflichtigen Dienst der Tischer & Co GmbH, die auch diese Website betreibt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eine Frist, eine Formvorschrift oder eine Rechtsfolge in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Passend dazu