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Behörde

Widerspruch fristgerecht und nachweisbar einlegen.

PerPost erstellt Ihr Behördenschreiben, Sie prüfen es, dann versenden wir es per Post.

Versand per Einschreiben — ohne Drucker, ohne Postweg

So funktioniert's

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    Beschreiben Sie den Bescheid — Behörde, Aktenzeichen, Datum.

  2. 2

    PerPost formuliert Ihren Widerspruch bzw. Ihr Schreiben fristgerecht.

  3. 3

    Sie bezahlen, wir versenden — per Einschreiben für den Fristnachweis.

Gegen viele behördliche Bescheide kann innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt werden (§ 69 VwGO, in der Regel 1 Monat); gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch nach § 67 OWiG innerhalb von 2 Wochen möglich. Ein fristgerechter, nachweisbarer Eingang ist entscheidend.

PerPost hilft Ihnen, Ihr Schreiben korrekt zu adressieren und die Erklärung eindeutig zu formulieren („Hiermit lege ich Widerspruch/Einspruch ein“). Hinweis: PerPost bietet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr für den Ausgang.

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Häufige Fragen

Welche Frist gilt für meinen Widerspruch?

Das hängt vom Bescheid ab — beim Widerspruch oft 1 Monat, beim Einspruch gegen ein Bußgeld 2 Wochen ab Zustellung. Reichen Sie so früh wie möglich ein und belegen Sie den Zugang per Einschreiben.

Ersetzt PerPost einen Anwalt?

Nein. PerPost hilft Ihnen beim Verfassen und Versand des Schreibens, leistet aber keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

Weitere Anliegen

Nach dem Versand

Die PerPost-App übernimmt

Senden Sie Ihren ersten Brief hier im Web. Danach begleitet Sie die App dauerhaft — mit Versandnachweis, Tracking bei Einschreiben, Ihrem Brief-Archiv und schon bald der PerPost Inbox. Ganz ohne Verpflichtung.

Versandnachweis

Jeder Versand wird dokumentiert — Ihren Nachweis finden Sie jederzeit in der App.

Tracking bei Einschreiben

Verfolgen Sie Einschreiben in Echtzeit, bis Ihr Brief zugestellt ist.

Archiv der Briefe

Alle gesendeten Briefe an einem Ort — jederzeit abrufbar und wiederverwendbar.

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