Behörde
Widerspruch fristgerecht und nachweisbar einlegen.
PerPost erstellt Ihr Behördenschreiben, Sie prüfen es, dann versenden wir es per Post.
Versand per Einschreiben — ohne Drucker, ohne Postweg
- Sichere Zahlung
- Daten geschützt (DSGVO)
- Versandnachweis
- Ohne Drucker und Umschlag
- Einschreiben mit Sendungsverfolgung
So funktioniert's
- 1
Beschreiben Sie den Bescheid — Behörde, Aktenzeichen, Datum.
- 2
PerPost formuliert Ihren Widerspruch bzw. Ihr Schreiben fristgerecht.
- 3
Sie bezahlen, wir versenden — per Einschreiben für den Fristnachweis.
- Fristen im Blick (z. B. Widerspruch 1 Monat, Einspruch 2 Wochen)
- Aktenzeichen und Bescheidbezug enthalten
- Versandnachweis per Einschreiben möglich
Gegen viele behördliche Bescheide kann innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt werden (§ 69 VwGO, in der Regel 1 Monat); gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch nach § 67 OWiG innerhalb von 2 Wochen möglich. Ein fristgerechter, nachweisbarer Eingang ist entscheidend.
PerPost hilft Ihnen, Ihr Schreiben korrekt zu adressieren und die Erklärung eindeutig zu formulieren („Hiermit lege ich Widerspruch/Einspruch ein“). Hinweis: PerPost bietet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr für den Ausgang.
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Jetzt startenHäufige Fragen
Welche Frist gilt für meinen Widerspruch?
Das hängt vom Bescheid ab — beim Widerspruch oft 1 Monat, beim Einspruch gegen ein Bußgeld 2 Wochen ab Zustellung. Reichen Sie so früh wie möglich ein und belegen Sie den Zugang per Einschreiben.
Ersetzt PerPost einen Anwalt?
Nein. PerPost hilft Ihnen beim Verfassen und Versand des Schreibens, leistet aber keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Weitere Anliegen
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